Air-to-Air-Frequenzen (s.g. Quasselfrequenzen)

122,3 MHz, das war einmal

Wie der DAeC berichtete, beklagt EUROCONTROL, dass es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen kommt, weil falsche Frequenzen für die Bord-zu-Bord-Kommunikation genutzt werden. Die Nutzung falscher Frequenzen kann zur Störung der Kommunikation auch auf dicht benachbarten Frequenzen führen.

Veröffentlicht sind die Frequenzen in NfL 1-1935-20 und ebenfalls in der AIP VFR GEN 1-16 und GEN 1-17 nachlesbar. Für besondere Zwecke (Ausbildung, Ballonsport usw. sind weitere Frequenzen festgelegt. Stand 23.11.23 gelten die folgenden Kanäle (Beschreibung der Region nur als Orientierung, Einzelheiten GEN 1-17):

122,540gesamtes Staatsgebiet
122,555gesamtes Staatsgebiet
123,735Region 1 (Hamburg, Bremen, Nordsee
120,560Region 2 (Ostsee, Mecklenburg-Vorpommern)
127,885Region 3 (Münster, Osnabrück)
130,740Region 4 (Hannover, Berlin, Brandenburg)
127,890Region 5 (Düsseldorf, Köln-Bonn)
130,935Region 6 (Erfurt-Weimar, Leipzig-Halle, Dresden)
122,335 Region 7 (Frankfurt/Main, Saarbrücken)
123,010Region 8 (Nürnberg)
130,740Region 9 (Stuttgart)
121,390Region 10 (München)

Der Begriff „Quasselfrequenz“ ist nicht zutreffend. Es ist in jedem Fall Funkdisziplin einzuhalten. Das bedeutet, die Nutzung der Frequenzen ist betrieblichen Meldungen vorbehalte.

Mit der DA42 aus Südfrankreich nach Bremen

Am Rollhalt in Montpellier

01. Dezember 2022, Südfrankreich, Montpellier. Für Norddeutsche Verhältnisse wäre es ein schöner Spätsommertag gewesen, für diesen Teil Frankreichs war es ein ganz normaler Dezembertag mit ca. PLUS 15 Grad und Sonnenschein. Das Bremer Wetter enttäuschte mit Temperaturen unter PLUS 10 Grad, leichtem Nieselregen bei bedecktem, grauem Himmel ebenfalls nicht.

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AIP IFR nun kostenlos online

Schlechte Nachrichten gab es in diesem Jahr genügend. Nun mal eine gute Nachricht: Die DFS hat das AIS-Portal erneuert. Und es gibt ein Bonbon obendrauf: Die komplette AIP (IFR) kostenlos rund um die Uhr zum Download.

Bisher leider nur die IFR-Version. Aus meiner Sicht ein lobenswerter erster Schritt. Ich hoffe sehr, dass im laufe der Zeit die AIP VFR ähnlich wie in anderen Ländern auch den Weg ins Netz findet.

Erfreulich ist auch, dass sich auf der AIS-Seite nun auch die SUP’s, AIC’s sowie die VFR SUP’s und VFR-AIC’s als Link finden. Bisher müsste man diese etwas Mühsam auf der Seite von Eisenschmidt suchen.

Hier der Link: https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp?lang=de

LAPL-Rechte mit einer PPL-A ausüben

Mit der EU-Verordnung 2019/1747 hat die Kommission mit Wirkung zum 11. November 2019 die EASA Opinion 05/2017 teilweise umgesetzt.  Diese lässt sich dahingehend interpretieren, dass man auch nach Ablauf eines Medicals der Klasse 2 nicht unbedingt zum Fliegerarzt muss, solange man nur LAPL-Rechte ausübt (also maximal 3 Fluggäste und Flüge nur innerhalb der EU). Das dürfte für die meisten von uns zutreffen. Ich war bisher allerdings skeptisch, wie dies letztlich vom LBA interpretiert wird. Nun gibt es ein offizielles Statement der Landesluftfahrtbehörde hierzu mit erfreulichem Inhalt. Auf der Seite der NlStB ist zu lesen:

„Mit Änderung der Verordnung (EU) 1178/2011 zum 11. November 2019 erhielten Inhaberinnen und Inhaber von PPL-Lizenzen das Recht, bei Verlust oder nach Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses, Klasse 2, weiterhin zumindest LAPL-Rechte auszuüben, sofern noch ein gültiges LAPL-Tauglichkeitszeugnis besteht. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erfahren Sie in unserem Informationsblatt.“

Das Informationsblatt ist unter verlinkt. Das bedeutet zum Beispiel für Inhaber einePPL-A ab dem 50 Jahre folgendes Vorgehen denkbar wäre:
• neues Medical Klasse 2
• ein Jahr Fliegen mit PPL-A-Rechten (ICAO konform bzw. JAR-FCL)
• Medical Klasse 2 läuft ab, ein weiteres Jahr Fliegen mit LAPL-Rechten
• dann erst wieder zum Fliegerarzt.

In meinen Augen eine sehr Pilotenfreundliche Regelung. Hier die Links:

SUP und AIC aus der AIP nun online verfügbar

Wie die Firma Eisenschmidt mitteilt, gibt es auf deren Internetseiten nun die jeweils aktuellen AIC (Aeronautical Information Circulars) und SUP (Supplements) aus dem Luftfahrthandbuch kostenfrei zum Download. Viele Länder bieten bereits ihre AIP’s frei im Internet an. In Deutschland ist dies bisher undenkbar. Die AIC’s und die SUP’s online zu stellen ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung und ein Beitrag zu mehr Flugsicherheit.

Über den folgenden Link geht es direkt auf die entsprechende Seite: 
https://www.eisenschmidt.aero/produktupdates#updates-vfr-sup?sPartner=sCampaign3342

Links / Informationsquellen im Internet

In den letzten Wochen bin ich auf etliche spannende Websites gestoßen. Auch wenn klassische Linksammlungen eigentlich out sind, möchte ich diese Fundstücke unseren Mitgliedern und den Nutzern dieser Website nicht vorenthalten und habe sie daher in die Links übernommen. Hierhin gelangt man am einfachsten über das obige Menü „Links“. Hier einige Beispiele:

  • Windy.com bietet eine der besten interaktiven Wetterseiten. Ideal zu einer orientierenden oder ergänzenden Wetterinformation.
  • open flightmaps liefert top aktuelle Luftfahrtkarten unter einer öffentlichen Lizenz
  • die AOPA hat auf Ihrer Website neben vielen anderen interessanten Artikeln mittlerweile 38 Safety-Letters veröffentlicht, deren Lektüre ich nur jedem Piloten empfehlen kann.

Ich wünsche viel Spaß beim Surfen und viele neue Erkenntnisse!

Herzlich Willkommen

Liebe Besucher der Webpräsenz des Luftsportvereines Ganderkesee,

leider beschert uns die seit dem 25.05.2018 geltende neue EU-DSGVO eine Menge Bürokratie und erschwert unter anderem die Arbeit der Vereine massiv. Sie bringt leider auch jede Menge Fallstricke beim Betreiben einer Website mit sich. In vielen Bereichen gibt es selbst bei Juristen noch jede Menge Unsicherheiten, die wohl erst auf juristischem Wege geklärt werden werden. Leider drohen nicht nur von offizieller Seite empfindliche Strafen bei Nichtbeachtung, sondern es gibt auch Unmengen an Menschen, die versuchen aus solchen Dingen eigenes Kapital zu schlagen und nur darauf aus sind, bei kleinsten Mängeln abzumahnen.

Bereits in der Vergangen sind wir stets sehr sorgsam und verantwortungsbewusst mit persönlichen Daten umgegangen. Das DSGVO ist allerdings so komplex, dass wir uns schweren Herzens entschlossen haben, unsere bisherige Website komplett vom Netz zu nehmen. Wenn man sich im Internet umschaut, ist man entsetzt, wieviele Betreiber von Internetseiten schon diesen Schritt  gegangen sind. Schritt für Schritt wollen wir nun eine neue Webpräsenz des LVG aufzubauen.  Die alte Homepage war bereits so umfangreich, dass eine Überarbeitung mit einem noch größeren Aufwand verbunden gewesen wäre, als ein Neuanfang. Aber in jedem Neuanfang liegen immer auch Chancen. Wir hoffen, dass uns der Neuaufbau  DSGVO-konform gelingt und die Seite trotzdem interessant bleibt. Wir hoffen auch, nicht in die Fänge irgendwelcher „Rechts“-Anwälte zu geraten, die ihren Lebensunterhalt mit der Abmahnung unbescholtener Bürger bestreiten. Wir bitten um Verständnis für dieses Schritt und um Geduld.

Herzliche Grüße

Ingmar Hellhoff, Vorsitzender des Luftsportvereines Ganderkesee.